Überprüfung von elektrischen Anlagen und
Gutachtenerstellung (Neu- und Bestandsanlagen)
Überprüfung von Arbeitsmitteln und Gutachtenerstellung
Überprüfung von verketteten Gesamtanlagen
(Neu- und Bestandsanlagen)
Kooperation mit einem Ziviltechnikerbüro für Überprüfungs-
und Abnahmetätigkeiten
Überprüfung von Betriebsanlagen gemäß §82b
Gewerbeordnung